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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 61/08 SO |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.07.2008 - L 20 B 61/08 SO (https://dejure.org/2008,22103)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - L 20 B 61/08 SO (https://dejure.org/2008,22103)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 15.04.2008 - S 10 SO 33/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 61/08 SO
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 50/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 50/08
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 61/08
Der Antrag der Antragsteller auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren (L 20 B 50/08 SO ER) wird abgelehnt.Bestand deshalb schon für das erstinstanzliche Antragsverfahren kein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und war die diesbetreffende Beschwerde (L 20 B 61/08 SO) deshalb zurückzuweisen, so kann Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren betreffend den Erlass einer einstweiligen Anordnung (L 20 B 50/08 SO ER) aus entsprechenden Gründen nicht gewährt werden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - L 20 B 248/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 61/08
Sofern sich die Antragsteller hinsichtlich eines Leistungsanspruches nach dem SGB XII gleichwohl auf Rechtsprechung des Senats berufen (Beschluss vom 03.11.2006 - L 20 B 248/06 AY ER), übersehen sie (trotz entsprechenden Hinweises mit Schreiben des Senats vom 20.05.2008), dass dieser Rechtsprechung durch seit dem 07.12.2006 wirksamen Rechtsänderungen in § 28 Abs. 3 SGB XII mittlerweile die Grundlage entzogen ist (siehe Beschluss des Senats vom 15.06.2007 - L 20 B 59/07 AS ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2007 - L 20 B 59/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 61/08
Sofern sich die Antragsteller hinsichtlich eines Leistungsanspruches nach dem SGB XII gleichwohl auf Rechtsprechung des Senats berufen (Beschluss vom 03.11.2006 - L 20 B 248/06 AY ER), übersehen sie (trotz entsprechenden Hinweises mit Schreiben des Senats vom 20.05.2008), dass dieser Rechtsprechung durch seit dem 07.12.2006 wirksamen Rechtsänderungen in § 28 Abs. 3 SGB XII mittlerweile die Grundlage entzogen ist (siehe Beschluss des Senats vom 15.06.2007 - L 20 B 59/07 AS ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - L 20 B 50/08
Sozialhilfe
Bestand deshalb schon für das erstinstanzliche Antragsverfahren kein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und war die diesbetreffende Beschwerde (L 20 B 61/08 SO) deshalb zurückzuweisen, so kann Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren betreffend den Erlass einer einstweiligen Anordnung (L 20 B 50/08 SO ER) aus entsprechenden Gründen nicht gewährt werden.